BGH Urteil: Reiseveranstalter haftet für Rail & Fly-Angebote
28. Oktober 2010 - Artikel von: Thomas Stern
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat am heutigen Donnerstag die Rechte von Touristen gestärkt und damit die erstinstanzlichen Urteile von Amts- und Landgericht Frankfurt am Main bestätigt. Laut dem BGH-Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 46/10) muss ein Reiseveranstalter bei Rail & Fly-Tickets für alle Kosten haften, die dem Kunden durch verspätete Züge entstehen. Im verhandelten Fall standen sich vor dem BGH Karlsruhe ein Ehepaar aus Köln, das einen Karibik Urlaub in der Dominikanischen Republik gebucht hatte, und der Reiseveranstalter Meier´s Weltreisen gegenüber.
Neben der eigentlichen Dominikanischen Republik Reise und dem Flug in die Karibik hatte das Ehepaar bei Meier´s Weltreisen auch ein Rail & Fly-Ticket ab Köln bis Düsseldorf gebucht. Nachdem sich der Zug über zwei Stunden verspätete, hob der Karibik Flug in Düsseldorf ohne das Ehepaar aus Köln ab. Meier´s Weltreisen empfahl darauf hin die Weiterfahrt mit der Bahn nach München, um dort einen Tag später in die Dominikanische Republik zu fliegen.
Dadurch entstanden dem Ehepaar Mehrkosten in Höhe von über 1.000 Euro für Zugfahrt, Hotelübernachtung, Flug und Transferleistungen in der Karibik. Meier´s Weltreisen wollte diese Kosten mit Hinweis auf die AGB nicht erstatten und ging davon aus, für das Rail & Fly-Angebot nicht verantwortlich zu sein. Der BGH Karlsruhe verwies in der Urteilsbegründung jedoch auf einen Hinweis des Reiseveranstalters, der den “entspannten Anreise-Service der Meier´s Weltreisen” ausdrücklich hervorhebt und gab dem Ehepaar aus Köln auch in letzter Instanz Recht.
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